Allgemeine Geschäftsbedingungen des Jagdhaus Heiigendamm

Hallo Ihr Lieben

§ 1 Geltungsbereich
1. Diese Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen dem Vertragspartner und dem Jagdhaus Heiligendamm, Seedeichstraße 18b in 18209Heiligendamm/ OT Bad Doberan (im folgenden “Restaurant” genannt) über die Durchführung von Veranstaltungen.
2. Das sind insbesondere Verträge über die mietweise Überlassung von Räumlichkeiten sowie Außenanlagen (z. B. Terrasse, Grünanlage) zur Durchführung von Veranstaltungen wie Banketten, Seminaren, Tagungen, Hochzeiten, Konfirmationen, Kommunionen, Geburtstagen, Betriebsfeiern, Firmenveranstaltungen etc. sowie für alle damit im Zusammenhang stehenden Leistungen des Restaurants; sonstige Lieferungen und Leistungen des Restaurants, insbesondere Catering.
3. Diese Geschäftsbedingungen gelten auch für alle künftigen Geschäfte.
4. Abweichungen werden nicht anerkannt, es sei denn, dass Restaurant stimmt diesen zu.

§ 2 Leistungen des Restaurants
  1. Das Restaurant ist verpflichtet, die vom Vertragspartner bestellten und vom Restaurant zugesagten Leistungen zu erbringen.
2. Soweit nichts anderes vereinbart, ist der Verkauf von Waren und das Erbringen von Dienstleistungen in den Räumen des Restaurants unzulässig. Ausnahmen bedürfen der schriftlichen Zustimmung des Restaurants.3. Der Vertragspartner und seine Gäste dürfen keine Speisen und Getränke zu der Veranstaltung mitbringen und keine eigenen Speisen und Getränke im Restaurant konsumieren oder durch Veranstaltungsteilnehmer konsumieren lassen. Ausnahmen müssen schriftlich vereinbart werden. In diesem Fall kann das Restaurant die Entrichtung eines angemessenen Entgelts verlangen, mit dem ein Betrag zur Deckung der Gemeinkosten erbracht wird und der entgangene Speisen- und Getränkeumsatz unter Abzug ersparter Aufwendungen honoriert wird.4. Die Pflicht zur Durchführung der Veranstaltung und das Erbringen der vereinbarten Leistungen bezieht sich auf die vertraglich vereinbarte Teilnehmerzahl. Die Regelung in § 6 bleibt unberührt.

§ 3 Pflichten des Vertragspartners
1. Der Vertragspartner entrichtet die für die Leistung vereinbarten Preise des Restaurants.2. Bei Veranstaltungen im Sinne des § 1 Ziffer 1 hat der Vertragspartner den zu entrichtenden Preis 10 Tage nach Rechnungsdatum zu zahlen. Liegt das zuvor genannte Zahlungsziel zeitlich hinter dem Zeitpunkt der Veranstaltung, so hat der Vertragspartner den zu entrichtenden Preis unverzüglich, spätestens jedoch bei Eintritt zu entrichten.3.  Der Vertragspartner bezahlt für den Fall des Verzuges mit der Zahlungsverpflichtung Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank, sofern er Privatperson ist. Ist der Vertragspartner Unternehmer, so hat er Zinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank zu zahlen.4. Das Restaurant ist berechtigt, den vereinbarten Preis angemessen zu erhöhen, wenn zwischen dem Vertragsschluss und der Durchführung der Veranstaltung mehr als vier Monate liegen und das Restaurant dem laut Preisliste für derartige Leistungen zu entrichtenden Betrag angepasst hat. Die Erhöhung darf nicht mehr als 10 %, pro Jahr, für die jeweils vereinbarte Leistung betragen. Übersteigt die Erhöhung den Anstieg der allgemeinen Lebenshaltungskosten in diesem Zeitraum, so ist der Vertragspartner zur Kündigung des Vertrags berechtigt. Die Kündigung muss innerhalb von zehn Werktagen nach Mitteilung der Preiserhöhung schriftlich erfolgen.5. Die vereinbarten Preise schließen die jeweils gültige gesetzliche Mehrwertsteuer ein.6. Mitgebrachtes Dekorationsmaterial hat den brandschutztechnischen Anforderungen zu entsprechen. Das Restaurant ist berechtigt, dafür einen Nachweis zu verlangen. Erfolgt ein solcher Nachweis nicht, so ist das Restaurant berechtigt, bereits eingebrachtes Material auf Kosten des Vertragspartners zu entfernen. Wegen möglicher Beschädigungen sind die Aufstellung und Anbringung von Gegenständen vorher mit dem Restaurant abzustimmen.7.  Mitgebrachte Ausstellungs- oder sonstige Gegenstände sind nach Ende der Veranstaltung unverzüglich zu entfernen. Unterlässt der Vertragspartner dies, ist das Restaurant zur Entfernung und Lagerung zu Lasten des Kunden berechtigt. Verbleiben die Gegenstände in den Räumlichkeiten des Restaurants, kann das Restaurant für die Dauer des Verbleibs eine angemessene Nutzungsentschädigung berechnen. Dem Vertragspartner steht der Nachweis frei, dass der oben genannte Anspruch nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden ist.

§ 4 Rücktritt des Vertragspartners (Abbestellung, Stornierung etc.)
1. Der Vertragspartner ist berechtigt, bis 12 Wochen vor Beginn des Veranstaltungstermins kostenlos vom Vertrag zurückzutreten.2.  Tritt der Vertragspartner erst zwischen der zwölften und vierten Woche vor dem Veranstaltungstermin zurück, ist das Restaurant berechtigt, 35 % des Speisen- und Getränkeumsatzes in Rechnung zu stellen, bei einem Rücktritt ab der vierten Woche vor dem Veranstaltungstermin 60 % des Speisen- und Getränkeumsatzes.Dies gilt entsprechend bei einer Reduzierung der Teilnehmerzahl.3. Die Berechnung des zuvor genannten Speisenumsatzes erfolgt nach der Formel:  Vereinbarter Menüpreis x Teilnehmerzahl. War für das Menü noch kein Preis vereinbart oder wurde kein Menü vereinbart (z. B. á la Carte), wird ein pauschalisierter Menüpreis in Höhe von 35,00 EUR in Ansatz gebracht.4. Die Berechnung des zuvor genannten Getränkeumsatzes erfolgt nach der Formel: Pauschalisierte Getränkeumsatz x Teilnehmer. Wurde zwischen dem Restaurant und dem Vertragspartner keine Pauschale vereinbart, so wir diese mit 25,00 EUR in Ansatz gebracht.5. Ist eine Raummiete vereinbart worden, gelten die unter Ziffer 2. dargelegten Staffelungen entsprechend.6. Dem Vertragspartner bleibt es jedoch unbenommen, den Nachweis zu führen, dass dem Restaurant überhaupt kein oder ein niedrigerer Schaden entstanden ist, als in der vorstehenden Pauschalisierung erfasst ist. Das Restaurant kann einen höheren Schaden geltend machen, wenn ihm ein solcher entstanden ist. 

§ 5 Rücktritt des Restaurants
1. Das Restaurant ist berechtigt, vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten, wenn ein sachlicher Grund dafür vorliegt.2.  Ein solcher Grund liegt insbesondere vor wenn: der Vertragspartner eine angeforderte Vorauszahlung oder eine Vorauszahlung gem. § 3 Ziffer 1 trotz Setzen einer angemessenen Nachfrist nicht erbracht hat; der Vertragspartner dem Restaurant falsche Angaben über wesentliche Tatsachen, die das Vertragsverhältnis betreffen, gemacht hat; das Restaurant begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Veranstaltung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Restaurants in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des Restaurants zuzuordnen wäre; höhere Gewalt, Krieg, Streiks, Naturkatastrophen oder andere vom Restaurant nicht zu vertretene Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen; der Vertragspartner durch Reduzierung der Teilnehmerzahl (§ 4 Abs. 2 Satz 2) die vertraglich vereinbarte Mindestgrenze für die Anzahl der Personen unterstreitet. Das Restaurant behält sich jedoch vor, den Vertrag und Änderung der Räumlichkeiten auszuführen.3. Bei berechtigtem Rücktritt des Restaurants entsteht kein Anspruch des Kunden auf Schadensersatz.

§ 6 Änderungen der Teilnehmerzahl und der Veranstaltungszeit
1. Die Pflicht zur Durchführung der Veranstaltung und das Erbringen der vereinbarten Leistungen beziehen sich auf die vertraglich vereinbarte Teilnehmerzahl. Das Restaurant akzeptiert darüber hinaus eine Abweichung von der vereinbarten Teilnehmerzahl um 10 % nach oben, wenn diese Abweichung spätestens fünf Werktage vor Veranstaltungsbeginn schriftlich dem Restaurant angezeigt worden ist und die Kapazitäten des Restaurants für die Bewirtung der höheren Teilnehmerzahl ausreichend sind. Wenn eine Anzeige nicht rechtzeitig erfolgt, ist das Restaurant nicht verpflichtet, die Anzahl von Personen, die über die vereinbarte Teilnehmerzahl hinausgeht, zu bewirten oder seine sonstigen Leistungen einschließlich der Gewährung von Zutritt zu den Veranstaltungsräumen zu erbringen.2. Erbringt das Restaurant zusätzliche Leistungen an eine größere Teilnehmerzahl, als vereinbart war, wird bei der Berechnung die Zahl der tatsächlich erschienenen Veranstaltungsteilnehmer, nicht nur die vertraglich vereinbarte Zahl von Veranstaltungsteilnehmern zugrunde gelegt. Dies ist unabhängig davon, ob das Erscheinen zusätzlicher Teilnehmer angekündigt war oder nicht.3.  Die vereinbarten Anfangs- und Schlusszeiten für die Veranstaltung sind verbindlich. Verschieben sich diese und stimmt das Restaurant diesen Abweichungen zu, so stellt das Restaurant die Kosten für die zusätzliche Leistungsbereitschaft dem Vertragspartner in Rechnung, es sei denn, dass Restaurant trifft ein Verschulden. Geht die Veranstaltung aufgrund der Verschiebung der Schlusszeit über 01:00 Uhr (nachts) hinaus, schuldet der Vertragspartner eine Servicepauschale von 25,00 EUR pro angefangene Stunde und Serviceperson sowie von 30,00 EUR pro angefangene Stunde für den leitenden Oberkellner. Die Servicepauschale wird für jede Verschiebung der Schlusszeit für die Veranstaltung gegenüber der vereinbarten Schusszeit und über 01:00 Uhr hinaus fällig, unabhängig davon, ob die Verschiebung vereinbart war oder nicht. Ab 03:00 Uhr (nachts) erhöhen sich die Servicepauschalen auf 50,00 EUR pro angefangene Stunde und Serviceperson bzw. auf 60,00 EUR pro angefangene Stunde für den leitenden Oberkellner.

§ 7 Technische Einrichtungen und Anschlüsse
  1. Soweit das Restaurant für den Vertragspartner auf dessen Veranlassung technische und sonstige Einrichtungen von Dritten beschafft, handelt es im Namen, in Vollmacht und auf Rechnung des Vertragspartners. Der Vertragspartner haftet für die pflegliche Behandlung und die ordnungsgemäße Rückgabe. Er stellt das Restaurant von allen Ansprüchen Dritter aus der Überlassung dieser Einrichtungen frei.2. Die Verwendung von eigenen elektrischen Anlagen des Vertragspartners unter Nutzung des Stromnetzes des Restaurants bedarf dessen vorheriger Zustimmung. Durch die Verwendung dieser Geräte auftretende Störungen oder Beschädigungen an den technischen Anlagen des Restaurants gehen zu Lasten des Vertragspartners, soweit das Restaurant diese nicht zu vertreten hat.3. Störungen an vom Restaurant zur Verfügung gestellten technischen oder sonstigen Einrichtungen werden nach Möglichkeit umgehend beseitigt. Zahlungen können nicht zurückbehalten oder gemindert werden, soweit das Restaurant diese Störungen nicht zu vertreten hat.

§ 8 Haftung des Vertragspartners für Schäden
1. Sofern der Vertragspartner Unternehmer ist, haftet er für alle Schäden am Gebäude und Inventar, die durch Veranstaltungsteilnehmer bzw. Besucher, Mitarbeiter, sonstige Dritte aus seinem Bereich oder ihm selbst verursacht werden.2. Das Restaurant kann vom Vertragspartner die Stellung angemessener Sicherheiten (z. B. Versicherung, Kaution, Bürgschaften) verlangen. 

§ 9 Haftung des Restaurants, Verjährung
1. Das Restaurant haftet mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns für seine Verpflichtungen aus dem Vertrag. Ansprüche des Vertragspartners auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, wenn das Restaurant die Pflichtverletzung zu vertreten hat, sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Restaurants beruhen und Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung von vertragstypischen Pflichten des Restaurants beruhen. Einer Pflichtverletzung des Restaurants steht die eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Restaurants auftreten, wird das Restaurant bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Kunden bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Vertragspartner ist verpflichtet, dass ihm zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten. Im Übrigen ist der Vertragspartner verpflichtet, das Restaurant rechtzeitig auf die Möglichkeit der Entstehung eines außergewöhnlich hohen Schadens hinzuweisen.2. Alle Ansprüche gegen das Restaurant verjähren grundsätzlich in einem Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Schadensersatzansprüche verjähren kenntnisunabhängig in fünf Jahren. Die Verjährungsverkürzung gilt nicht bei Ansprüchen, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Restaurants beruhen.

§ 10 Urheberrecht
Bei Veranstaltungen im Sinne des § 1 Ziffer 1 ist das Fotografieren sowie Bild- und Tonaufzeichnungen während der Veranstaltung aus urheberrechtlichen Gründen verboten.

§ 11 Datenschutz
Das Restaurant ist berechtigt, vom Vertragspartner überlassene Daten elektronisch zu speichern und weiter zu verarbeiten. Eine Löschung der Daten erfordert die Schriftform. Das Restaurant ist dann berechtigt, Kundendaten, die sich aus dem Vertragsunterlagen ergeben oder die zur Vertragsdurchführung notwendig sind, an Dritte, insbesondere an Kreditinstitute und Vertragspartner weiterzugeben, soweit dies der Auftragsabwicklung dient. Die geltenden Bestimmungen des Datenschutzes werden vom Restaurant beachtet.

§ 12 Erfüllungsort und Gerichtsstand
1. Für sämtliche Ansprüche zwischen dem Vertragspartner und dem Restaurant ist Erfüllungsort der Sitz des Restaurants.2.  Ausschließlicher Gerichtsstand, auch für Scheck- und Wechselstreitigkeiten, ist Bad Doberan (Deutschland).   

§ 13 Anwendbares Recht
Es gilt Deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts und des Kollisionsrechts.

§ 14 Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein, berührt dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die Parteien verpflichten sich, an Stelle der unwirksamen Bestimmung eine andere wirksame Bestimmung zu vereinbaren, die dem angestrebten wirtschaftlichen Ziel möglichst nahe kommt. Dasselbe gilt bei Vorliegen einer Vertragslücke.  

§ 15 Datenschutz gemäß DSGVO und BDSG 
seit dem 25.Mai 2018 ist die Datenschutzgrundverordnung in allen Mitgliedstaaten der EU geltendes Recht. Die Erhebung und Verarbeitung von folgender personenbezogener Daten ( Name, Vorname, Anschrift,Telefon und Faxnummer, E-Mail Adressen ) werden auf dem Server vom Jagdhaus Heiligendamm gespeichert und können nur von berechtigten Personen eingesehen werden.Wir versichern, das die von uns durchgeführte EDV auf der Grundlage geltender Gesetze erfolgt und für das Zustandekommen von Vertragsverhältnissen notwendig ist.Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nur, wenn dies zur Erfüllung unseres Dienstes im Rahmen dergemeinsamen Geschäftsbeziehung notwendig ist.


Kontakt:

Liebe Gäste,

unser

Herrentags-Event

 am 9. Mai 2024

steht vor der Tür!

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Wir wünschen Allen unseren Gästen schöne Tage.

Familie Ramm & Team

vom Jagdhaus Heiligendamm & Schwanencafè